Frag RAXY
Die TRGS 510 regelt das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie gibt konkrete Vorgaben zu:
Sie gilt als zentrale Orientierung für eine rechtssichere Gefahrstofflagerung.
Unsachgemäße Lagerung kann zu:
führen. Eine professionelle Lagerlösung reduziert diese Risiken deutlich.
Du findest unter den Ersatzteilen u.a. Arme, Stützen, Schrauben, Bodenverankerungen und Schutzvorrichtungen.
Bodenmarkierungen sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, gelten jedoch als anerkannte Maßnahme zur Erfüllung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Verkehrswege eindeutig zu definieren. Bodenmarkierungen erfüllen diese Anforderungen praxisnah und normkonform.
Es eignet sich für leichte und mittelgroße Güter, die du einfach per Hand bewegen kannst.