Zur Aktion
Die zulässige Lagermenge hängt von:
ab. Für bestimmte Stoffe gelten Mengengrenzen, ab denen zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Die Tragkraft ist von der Länge des Kragarms abhängig. Ein Kragarm kann bei einer maximalen Länge von 800 mm eine Last von 560 kg tragen.
Nicht alle Gefahrstoffe dürfen gemeinsam gelagert werden. Stoffe mit unterschiedlichen oder sich gegenseitig verstärkenden Gefahren müssen getrennt aufbewahrt werden, um gefährliche Reaktionen, Brände oder Explosionen zu vermeiden. Die Zusammenlagerung richtet sich nach der jeweiligen Gefahrenklasse.
Es gibt Ersatzteile wie Querträger, Stützrahmen, Fußplatten, Sicherungsclips und Anfahrschutz.
Unsachgemäße Lagerung kann zu:
führen. Eine professionelle Lagerlösung reduziert diese Risiken deutlich.