Sichtlagerkästen sorgen für:
Sie sind besonders dort sinnvoll, wo Teile regelmäßig entnommen und wieder aufgefüllt werden.
Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Die Belastbarkeit hängt vom Modell ab. Pro Kragarm können oft mehrere Hundert Kilogramm, bei größeren Systemen sogar Tonnen, gelagert werden. Achte immer auf die Kapazitätsangaben.