Die Lagerung von Gefahrstoffen unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen. Grundlage sind unter anderem:
Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Anforderungen umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen.
Klar, du kannst zusätzliche Fachböden erwerben und je nach Bedarf flexibel in der Höhe verstellen.
Die Belastbarkeit hängt vom Modell ab. Pro Kragarm können oft mehrere Hundert Kilogramm, bei größeren Systemen sogar Tonnen, gelagert werden. Achte immer auf die Kapazitätsangaben.
Die TRGS 510 regelt das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie gibt konkrete Vorgaben zu:
Sie gilt als zentrale Orientierung für eine rechtssichere Gefahrstofflagerung.