Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Grundsätzlich sind Rammschutzprodukte wartungsarm. Dennoch sollten sie regelmäßig visuell geprüft werden. Nach starken Anfahrschäden empfiehlt sich ein Austausch, da die Schutzwirkung beeinträchtigt sein kann.
Es eignet sich für leichte und mittelgroße Güter, die du einfach per Hand bewegen kannst.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. der Unternehmensleitung. In der Praxis werden Aufgaben häufig an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lagerverantwortliche oder Gefahrstoffbeauftragte delegiert – die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch bestehen.