Ja, du kannst die Arme in der Höhe verstellen, um verschiedene Güter zu lagern. Du kannst es auch nachträglich mit Zubehör erweitern.
Bodenmarkierungen sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, gelten jedoch als anerkannte Maßnahme zur Erfüllung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Verkehrswege eindeutig zu definieren. Bodenmarkierungen erfüllen diese Anforderungen praxisnah und normkonform.
Die Haltbarkeit hängt von mehreren Faktoren ab:
Hochwertige Systeme auf intaktem Untergrund halten in der Regel mehrere Jahre, auch bei intensiver Nutzung.
Sichtlagerkästen sorgen für:
Sie sind besonders dort sinnvoll, wo Teile regelmäßig entnommen und wieder aufgefüllt werden.