Frag RAXY
Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Nein, unsere Fachbodenregale können nicht mit Rollen nachgerüstet werden.
Du findest unter den Ersatzteilen u.a. Arme, Stützen, Schrauben, Bodenverankerungen und Schutzvorrichtungen.
Ein explizites Gesetz, das Rammschutz vorschreibt, gibt es nicht. Allerdings verlangen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, dass Gefahrenstellen abgesichert werden müssen. In Bereichen mit Fahrzeugverkehr gilt Rammschutz als anerkannte Maßnahme zur Risikominimierung und zur Einhaltung von DGUV-Regeln sowie relevanten DIN-Normen.
Unsere Schreinereiregale bestehen aus feuerverzinktem Stahl, was sie rostbeständig macht.