Auffangwannen sind Sicherheitseinrichtungen, die verhindern, dass auslaufende Flüssigkeiten in Boden oder Kanalisation gelangen. Sie sind insbesondere bei flüssigen Gefahrstoffen vorgeschrieben, die:
Ja. Professionelle Lagerlösungen erhöhen die Sicherheit, reduzieren Haftungsrisiken und sorgen für rechtliche Absicherung. Gleichzeitig verbessern sie Ordnung, Übersicht und Effizienz im Umgang mit Gefahrstoffen.
Die TRGS 510 regelt das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie gibt konkrete Vorgaben zu:
Sie gilt als zentrale Orientierung für eine rechtssichere Gefahrstofflagerung.
Nicht alle Gefahrstoffe dürfen gemeinsam gelagert werden. Stoffe mit unterschiedlichen oder sich gegenseitig verstärkenden Gefahren müssen getrennt aufbewahrt werden, um gefährliche Reaktionen, Brände oder Explosionen zu vermeiden. Die Zusammenlagerung richtet sich nach der jeweiligen Gefahrenklasse.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Gefahrstoffe dürfen im Freien gelagert werden, wenn sie: