Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Ja, die Arme lassen sich flexibel anpassen.
Die meisten Rammschutzlösungen werden fest im Boden verschraubt, häufig mit Schwerlastankern. Wand- oder Regalschutzprofile können zusätzlich direkt an Bauteilen montiert werden. Eine fachgerechte Montage ist entscheidend, um die volle Schutzwirkung zu gewährleisten.