Gefahrstofflager sollten regelmäßig kontrolliert werden, insbesondere:
Regelmäßige Prüfungen sind Bestandteil einer wirksamen Gefährdungsbeurteilung.
Die zulässige Lagermenge hängt von:
ab. Für bestimmte Stoffe gelten Mengengrenzen, ab denen zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Gefahrstoffe dürfen im Freien gelagert werden, wenn sie:
Unsere Schreinereiregale bestehen aus feuerverzinktem Stahl, was sie rostbeständig macht.
Ja, das Zubehör lässt sich problemlos nachträglich montieren.