Die zulässige Lagermenge hängt von:
ab. Für bestimmte Stoffe gelten Mengengrenzen, ab denen zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Bodenmarkierungen sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, gelten jedoch als anerkannte Maßnahme zur Erfüllung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahrenstellen zu kennzeichnen und Verkehrswege eindeutig zu definieren. Bodenmarkierungen erfüllen diese Anforderungen praxisnah und normkonform.
Je nach Beanspruchung und Einsatzbereich kommen unterschiedliche Systeme zum Einsatz:
Ja, die Arme lassen sich flexibel anpassen.
Typische Schadensbilder sind:
Diese Schäden können mit speziellen Reparaturmörteln schnell und dauerhaft behoben werden.